Welche Gründe haben Patienten für eine Zahnbehandlung in Narkose?

Gerade in der heutigen Leistungsgesellschaft stellt der Termin der Zahnbehandlung für viele Patienten eine zusätzliche, meist nicht unerhebliche Stresssituation dar. (→ weiterlesen)

Welche Gründe haben Patienten für eine Zahnbehandlung in Narkose?

Gerade in der heutigen Leistungsgesellschaft stellt der Termin der Zahnbehandlung für viele Patienten eine zusätzliche, meist nicht unerhebliche Stresssituation dar.

Und diese Erwartungsangst und innere Anspannung wirken sich dann bekanntlich sehr schnell körperlich aus, beeinflussen und beeinträchtigen die banalsten Tagesabläufe, hemmen die Produktivität.

Bedauerlicher- und fälschlicherweise wird dieser Themenkomplex nach wie vor mit „da kann man dir nicht helfen, stell dich nicht so an. Da musst du durch“ kommentiert. Falls diese Kommentare ihnen bekannt vorkommen, sei ihnen versichert sie stehen nicht alleine da: Patienten nehmen aus unterschiedlichen Gründen die Möglichkeit einer Narkose in Zusammenhang mit zahnärztlichen Eingriffen gerne an. Und die wenigsten dieser Gründe beruhen auf "Einbildung" oder erscheinen "unangemessen".

Wann ist eine Zahnbehandlung in Narkose angezeigt?

  • Bei größeren chirurgischen Eingriffen:
wenn im Rahmen der örtlichen Betäubung (Spritze), zwei oder mehrere Eingriffe nötig wären (toxische Grenzdosis der örtlichen Betäubung!). Mit der Narkose ist häufig nur eine Sitzung nötig. Dadurch ergeben sich u.a. verkürzte Arbeitsausfallzeiten etc.  
  • Bei Patienten mit ausgeprägter Angst vor der Zahnbehandlung und/oder Spritzenphobie (Angst vor Spritzen) wenn auch unsere Angstabbauenden Behandlungsmethoden nicht greifen. Aus psychologischer Sicht ist dann die "Behandlung im Schlaf" die sinnvollere Wahl. "Licht aus…Licht an" und meistens ist alles erledigt ohne, dass der Patient die Zahnbehandlung wahrgenommen hat.  
  • Bei Patienten mit fehlender Einsicht: wie z.B. bei Kindern oder behinderten Patienten, die die Notwendigkeit eines zahnärztlichen Eingriffs einfach (noch) nicht nachvollziehen können. Insbesondere  solche in der Vergangenheit "traumatisierten" Kinder sind dann auch in Zukunft bzw. im Erwachsenenalter nicht mehr zu einer Untersuchung zu überreden. Auch die mitunter starken Angst- und Abwehrreaktionen behinderter Patienten kann die Zahnbehandlung für alle an der Betreuung Beteiligten zur Belastungsprobe werden lassen, weil jemand zu einer Behandlung gezwungen wird, der den Grund dafür gar nicht versteht.  
  • Bei starken Abwehr- und Würgreflexen (Würgereiz) im Mund- und Rachenbereich bis hin zum Erbrechen.  

Sicherlich gibt es noch eine ganze Reihe von Gründen. Diese Liste erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wir wollten nur die in unserer Zahnarztpraxis in Frankfurt Höchst am häufigsten genannten aufführen.

 

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